Zunächst wäre da der resümierende Artikel von Markus Böhm (spiegel online). Der Artikel basiert wohl teilweise auf dem PDF von Matthias Dittmayer „Hintergründe und Verlauf der Diskussion über gewaltdarstellende Videospiele in Deutschland“ (stigma-videospiele.de).
Auf der Seite vom „Verband für Deutschlands Video- und Computerspieler“ (VDVC) wurde bereits eine kommende Verschärfung des „Killerspielverbot“ durch die Bundesregierung erwähnt (vdvc.de/blog).
Matthias Dittmayer macht nun darauf aufmerksam das es im Oktober einen verschärften Entwurf des Bundestages gab. Und irgendwie scheint das den Medien ganz schnurzpiepe zu sein.
„Mit am 26.01.2015 herausgegebenen Bundesgesetzblatt hat der Deutsche Bundestag den § 131 StGB, das Verbot (tatbestandsmäßiger) gewaltdarstellender Spiele verschärft: Neben der Ergänzung einer nicht vorhandenen Versuchsstrafbarkeit wurde für den Onlinebereich nun auch im StGB eine Verschärfung herbeigeführt: Nicht nur bloß die Verbreitung, sondern auch schon die Zugänglichmachung von erfassten Spielen ist untersagt, sofern sie öffentlich oder gegenüber Minderjährigen erfolgt. Das, was während der gesamten „Killerspieldebatte“ nicht geschehen ist bzw. mit der Verbotsinitiative Bayerns in Bundesrat stecken geblieben ist, ist dieses Jahr passiert: Das „Killerspielverbot“ wurde ausgeweitet. Hat darüber jemand berichtet? Der VDVC schon, sonst – so meine ich – keiner.
Im Oktober diesen Jahres hat die Bundesregierung weiter einen Entwurf für einen neuen Jugendmedienschutzstaatsvertrag vorgelegt, der mit der Behandlung von Datenträgern und Onlinemedien in verschiedenen Gesetzen Schluss machen – mithin diese dort einheitlich regeln soll. Hierbei spricht sich der Bund nach dem Entwurf offenbar dafür aus, auf das „härtere“ „Killerspielverbot“ des Jugendmedienstaatsvertrages, das – anders als das Verbot des „weicheren“ § 131 StGB – ausnahmslos alle Angebote und Verkäufe verbietet – zu setzen. Mit anderen Worten: Der Bund plant weniger als einem Jahr nach der 1. Verschärfung des § 131 StGB seit 2004 schon eine zweite Ausweitung des Killerspielverbots. Der § 131 StGB, der nach der Rechtsprechung des BGH bisher bzgl. der Verbreitung allein bei einer bezweckten „Kettenweitergabe“ griff, wäre demnach Geschichte. Über diese Erhebliche Verschärfung hat wiederum nur der VDVC berichtet, sonst – so meine ich – keiner.“
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Ich würde gerne mal ein Free For All in Quake mit Bundestag, BPJM und USK spielen. Wenn Vernunft und Diskussion möglich sind. Anvisierter Zeitraum wäre in ungefähr 1-2 Generationen von heute aus gesehen :)
Ich zerbrech mir da nicht mehr den Kopf drüber. Diese Menschen kann man nicht mehr
erreichen. Die Wahrheit ist in Stein gemeißelt, es kann nicht sein, was nicht sein darf.
Als ich letztens ne Runde QLive gezockt hab, wurde ich von 5 Leuten gleichzeitig
behakt, versuchte mich zurückzuziehen, aber wenigstens noch einen mitzunehmen.
Da kam mir spontan die Frage auf, wo man da überhaupt da noch die Zeit haben soll
sich an der Gewalt aufzugeilen, ich mein das ist ja das worum es mir laut
Günni Beckstein & Co. geht. Diese Leute wissen nicht wovon sie reden. Können
aber in ihrer Ignoranz und Arroganz nicht mehr zwischen eigener (auf höchst
bröckelndem Fundament stehender) Meinung und Fakten unterscheiden.
Politiker, die keine Fakten und Belege brauchen, um für Verbote zu stimmen,
finde ich gefährlich. Wir sollten froh sein, das es hier nur um Spiele geht.
der politiker bosbach meinte mal in ner talkshow, er hätte noch nie ein videospiel gespielt aber er könne sich das vorstellen. buhaha. also an was ich mich bei der mediendebatte erinnere, das waren counterstriker im tv die erzählten es ginge um teamplay. andere game communitys wurden nicht gehört oder eingebunden. also ich habe mich absolut nicht durch cs spieler vertreten gefühlt. anstatt mal die gemeinsamkeit zu stärken, wollten die nur ihr game verteidigen …
es gibt aber hoffnung, beispielsweise hatte die ard mit der sendung reload angefangen über videospiele differenziert heran zu gehen, siehe gta. zwar gabs immer noch kritik, aber andere perspektiven wurden zumindest zugelassen.
https://www.youtube.com/watch?v=Ixk4__RBslU